Im Video beantwortet Kultusminister Alexander Lorz die drängendsten Fragen zu den geplanten Corona-Tests an Schulen, die nach den Osterferien starten sollen.
Archiv des Autors: stebredaktion
Kein Wechselunterricht ab Klasse 7
Kultusminister Lorz: „Das Infektionsgeschehen lässt den Einstieg in den Wechselunterricht vor den Ferien leider nicht zu.“
Landesregierung beschließt nächste Öffnungsschritte in den Schulen
Nach Ostern soll ein großer Öffnungsschritt für alle Schülerinnen und Schüler erfolgen. Ab dem 22. März sollen alle Schülerinnen und Schüler zumindest für einen Tag in der Woche in die Schule kommen.
Schule ab dem 22. Februar
So geht es weiter mit dem Schulbetrieb ab dem 22. Februar:
Öffnung des Schulbetriebs frühestens ab dem 22. Februar
Die für den 14. Februar angekündigten Öffnungsschritte werden frühestens ab dem 22. Februar umgesetzt.
Missbrauch von Videokonferenzen von Schulen
Ein Unbekannter hat sich Zugang zu der Videokonferenz einer zweiten Klasse aus Florstadt verschafft und dort Pornografie gezeigt. Aus diesem Grund bittet das hessische Kultusministerium die Eltern um Beachtung folgender Regeln:
- Konferenzkennungen sowie Passwörter für Distanzunterricht mittels Videokonferenzsystemen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und insbesondere nicht auf Sozialen Medien veröffentlicht werden.
- Eine Aufzeichnung oder Übertragung des Unterrichts an Dritte darf nicht erfolgen. Ein solches Verhalten kann gemäß § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein.
- Das Teilen von unangemessenen Inhalten ist verboten. Im schlimmsten Fall (bei Aufnahmen sexualisierter Gewalt an Kindern, Antisemitismus etc.) stellt die Speicherung und Verbreitung eine Straftat dar.
- Während des Distanzunterrichts mittels Videokonferenzsystemen sollte darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine sensiblen persönlichen Informationen von sich oder Dritten preisgeben.
- Die Schülerinnen und Schüler sollten angehalten werden, sich bei verdächtigen Vorkommnissen unverzüglich an die Lehrkräfte und/oder Eltern zu wenden. Auf die Möglichkeit, strafrechtliche Schritte einzuleiten (beispielsweise Strafanzeige zu stellen), wird hingewiesen.
Wie geht es weiter an den Schulen?
Die derzeit geltenden Regelungen für Schulen werden bis zum 14.02.2021 verlängert. Für die Zeit danach plant das Kultusministerium folgendes Vorgehen:
- Wechselunterricht der Klassen 1-6 (parallel dazu eine Notbetreuung) – Stufe 3
- „Früh im März“: Rückkehr der Klassen 1-6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Einschränkung des Angebots, konstante Lerngruppe) – Stufe 2
- März – Ostern: Wechselunterricht auch ab Klasse 7, Ausnahme: Abschlussklassen (diese werden wie bisher grundsätzlich in Präsenz unterrichtet)
Schreiben der hessischen Stadt- und Kreiselternbeiräte an Minister Lorz
Die hessischen Stadt- und Kreiselternbeiräte kritisieren, dass seit nunmehr zehn Monaten Entscheidungen in Bezug auf die Öffnung und Schließung von Schulen ad hoc getroffen werden und fordern für die kommenden Wochen und Monate mehr Planbarkeit.
Abschlussprüfungen in Hessen
Die Abitursprüfungen finden in diesem Jahr nun vom 21. April bis 5. Mai statt. Die Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen sind auf den 7. bis 11. Juni verschoben worden.
Schulabschluss in Europa
In vielen europäischen Ländern stehen die Schulbehörden vor der Frage, wie sie die Abschlussklassen zu den Prüfungen führen sollen. Die Unsicherheit ist groß – nicht nur bei den Schülern. Ein Überblick.